Unser Ingenieurbüro
arbeitet konsequent nach dem Leistungskatalog der HOAI § 73 - für techn. Ausrüstungen
u. Gebäudeausrüstungen.
Als Qualitäts-und Leistungsgrundlage in einem Qualitätsmanagement sind die 9
Leistungsphasen der Planung und Abwicklung von gebäudetechnischen Planungen
zu Grunde gelegt.
| 1. Grundlagenermittlung | 5. Ausführungsplanung |
| 2. Vorplanung | 6. Vorbereitung der Vergabe |
| 3. Entwurfsplanung | 7. Mitwirkung bei der Vergabe |
| 4. Genehmigungsplanung | 8. Objektüberwachung |
Auszug
aus der HOAI (verkürzt)
Als besondere Leistungen führen wir Techn.-u. Energiebegutachtungen zur Einschätzungen
von Gebäude und Anlagentechnik durch.
Grundsätzliches Klären der Aufgabenstellung, technisch, wirtschaftlich, mit dem Auftraggeber und anderen Objektplanern. (schriftliche Zusammenstellung der Ergebnisse)
Erarbeiten
eines Planungskonzeptes, Untersuchung alternativer Lösungen, Klärung wesentlicher
Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen.
(Prinzipschaltbilder, Schematas, Grundplanung, Kostenschätzung)
Stufenweise erarbeiten
einer zeichnerischen Darstellung. Einbeziehung aller an der Planung beteiligter
Planer und Fachplaner, sowie Vorverhandlungen mit Behörden, Ämtern und Versorgungsträgern.
(Vorlage der Entwurfsplanung mit Berechnungen, Bemessungen
einer Anlagenbeschreibung, sowie einer Kostenberechnung.)
Die Genehmigungsplanung
für technische Gewerke umfasst, soweit erforderlich, Erstellen von Anträgen,
Genehmigungsunterlagen, und die dafür erforderlichen Beschreibungen und Berechnungen.
(Vorlage der zur Genehmigung erforderlichen Unterlagen)
Erstellung der
Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Leistungsphasen 3 u. 4 unter Beachtung
aller durch die Objektplanung integrierter Fachleistungen bis zur ausführungsreifen
Lösung sowie deren Fortschreibung während der Objektausführung.
(
zeichnerische Darstellung der Anlagenausführungsplanung mit Dimensionierung)
Erstellen von
Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnissen, nach Leistungsbereichen und
Gewerken, mit Massen und Mengenaufstellungen in datentechnisch verarbeitbarer
Form. Abstimmung der Ausschreibungen bzw. Leistungsbeschreibungen oder auch
funktional mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner. Ggf. Versenden der Leistungsverzeichnisse
an unterschiedliche Fachfirmen mit entsprechender Qualifikationen.
(Aufstellung
der Leistungsverzeichnisse mit Mengen und Massen, Abstimmung, Prüfung der Fachfirmen,
Versand der Unterlagen.)
Fachtechnische
und wirtschaftliche Auswertung , sowie eine rechnerische Prüfung der eingegangenen
Angebote. Erstellung eines Preisspiegels nach Losen, Titeln und Positionen.
Auswertung ggf. eingegangener Alternativer bzw.pauschaler Angebote und Lösungen.
Beratung des Auftraggebers und Mitwirkungen bei Aufklärungsgesprächen und Verhandlungen.
Erstellung eines Vergabevorschlages mit Ermittlung des gesamtwirtschaftlich
annehmbarsten wirtschaftlichsten Angebotes. Erstellung eines Kostenanschlages
nach Vergabe und Festlegung der gewünschten Ausführung.
(Auswertung,
Prüfung, Aufstellung eines Preisspiegels, Beratung u. Mitwirkung bei der Vergabe,
Aufstellung eines Kostenanschlages)
Fachbauleitung
über die gesamte Bauzeit. Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung
mit der Planung sowie mit den anerkannten technischen Vorschriften und Qualitätsregeln
sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Mittwirkung bei der Aufstellung und
Überwachung eines Bauzeitplans, sowie eines Bautage- buches. Mitwirkung beim
Aufmaß mit dem Fachunternehmer. Fachtechnische Abnahme und Feststellen der Mängel.
Rechnungsprüfung. Kostenfeststellung nach DIN 276. Begleitung der behördlichen
Abnahmen. Zusammenstellung der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
und Einweisungen zu einer vollständigen Dokumentation. Mitwirkung bei der Feststellung
der Gewährleistungsansprüche und Verjährungsfristen. Abnahme der bemängelten
Leistungen. Mitwirkung bei der Kostenkontrolle.
(Bauüberwachung,Bauzeitplan,Bautagebuch,Aufmaß,Fachabnahmen,Mängelfeststellung,Rech-
nungsprüfung,Kostenfeststellung,behördliche Abnahmen, Zusammenstellung Dokumentation,
Feststellung Gewährleistungsansprüche, Mängelabnahme,Kostenkontrolle.)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Objektbetreuung
zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungs-
ansprüche des Auftraggebers gegenüber den ausführenden Unternehmen sowie Überwachung
der Mängelbeseitigung. Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Mitwirkung bei der Zusammenstellung abschließender Projektunterlagen und Übergabe
an den Auftraggeber.
(Abwicklungen zum Projektschluß.(Gewährleistung.Sicherheiten,Projektunterlagen))